Gerichtliche Auflagen und Bußgelder
Wir halten gerichtliche Beschlüsse zu geldlichen Leistungen für eine Ausstiegsorganisation bei entsprechend motivierten Taten für äußerst sinnvoll, da dies einerseits von jenen als besonders schmerzhaft empfunden wird und andererseits zum Nachdenken veranlassen kann. Diejenigen, die in Zweifel geraten, kann diese Aufforderung in ihrem Entschluss bestärken, von Ideologie und Gewalt abzulassen oder sich an eine Ausstiegsorganisation zu wenden.
Zuweisungen werden für die Ausstiegsarbeit verwendet.
Der Träger von EXIT-Deutschland – die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH – erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.
Die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH:
- garantiert eine fristgerechte, datenschutzgemäße Verwaltung der Geldauflagen,
- informiert Gerichte umgehend über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge,
- hält die Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften ein,
- informiert über Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit betreffen,
- unterhält ein separates Konto für Geldauflagen und Bußgelder.
Konto für Geldauflagen und Bußgelder
SozialBank
IBAN: DE42 3702 0500 0001 8222 00
BIC: BFSWDE33XXX
Information für Gerichte
Bitte wenden Sie sich postalisch an:
ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH
Ebertystr. 46
10249 Berlin
Information für Zahlungspflichtige
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung an.
Wir informieren das Gericht sowohl über den Zahlungseingang als auch über die Nichtzahlung einer auferlegten Geldauflage.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
geschaeftsstelle[at]zentrum-demokratische-kultur.de